Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,

 

an der Erich-Kästner-Schule wurde aktuell eine Infektion mit SARS-CoV-2 festgestellt.

 

Die Klassen der Jahrgangsstufe 4 begeben sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes zunächst bis zum Abschluss der Ermittlungen in häusliche Quarantäne, da sie als Kontaktpersonen der Kategorie I zu betrachten sind. Das bedeutet, dass die betroffenen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ihre häusliche Umgebung nicht verlassen dürfen und sich von den übrigen Familienmitgliedern fernzuhalten haben (keine gemeinsame Nutzung von Räumen, gründliches Lüften falls Räume nacheinander genutzt werden, dazwischen Reinigung von Kontaktflächen). Falls ein Kind nicht isoliert werden kann, entscheiden Sie sich bitte für ein Elternteil, welches sich mit dem Kind isoliert. Sie werden im Rahmen der Ermittlungen nach und nach vom Gesundheitsamt kontaktiert, der jeweilige Einzelfall bewertet und das weitere Vorgehen besprochen.

 

Es ist geplant, die gesamte Jahrgangsstufe 4 inklusive Lehrkräften kurzfristig abzustreichen. Über den genauen Termin und den Ablauf informieren wir Sie an dieser Stelle wieder, sobald die Planung beendet ist.

 

Wir weisen noch einmal ausdrücklich auf die 2. Corona-Verordnung des Landes Hessen hin (Volltext nachzulesen unter https://www.hessen.de/sites/default/files/media/2vo_corona_stand_1909.pdf).  Diese besagt in §2 und 3, dass Personen, in deren Haushalt jemand an COVID-19 erkrankt oder unter Quarantäne ist, Kindertagesstätten und Schulen nicht betreten dürfen. Geschwisterkinder der o. g. Jahrgangsstufe dürfen also die Schule (oder Kindertagesstätte) nicht besuchen, auch wenn sie nicht Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule sind.